PRÜFUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSFLÜGE
EINE NOT ZUR TUGEND MACHEN
Als lizensierte Piloten sind wir verpflichtet, regelmäßig Prüfungs- bzw. Übungsflüge zu absolvieren. So wird ein vorgegebenes Leistungsniveau sichergestellt und nachgewiesen.
Warum nutzen wir den Zwang zur Überprüfung nicht als Chance? Mit einer regelmäßigen, objektiven Bestandsaufnahme unserer Fähigkeiten und Fertigkeiten gewinnen wir mehr Sicherheit und Souveränität. Im Folgenden sind die verschiedenen Anforderungen zu Verlängerung und Erneuerung, abhängig von den bestehenden Voraussetzungen, aufgeführt.
Gültigkeit -24 Monate
Die Klassenberechtigung SEP(L) kann entweder als Privileg einer LAPL(A), oder auf Grundlagen einer anderen Lizenz (MPL/CPL/ATPL) vorliegen.
Verlängerung bei vorliegen von 12 Stunden Flugzeit und 12 Starts- und Landungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung:
- Übungsflug mit einem Fluglehrer von mindestens 1 Stunde Dauer.
Verlängerung bei nicht vorliegen der o.g. Flugerfahrung:
- Eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.
Erfolgt die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung, verlängert sich Ihre Klassenberechtigung basierend auf das in der Lizenz stehende Datum. Bei einer früheren Überprüfung wird der aktuelle Monat als Basis für die neue 2-jährige Laufzeit herangezogen. Solange die Berechtigung noch gültig ist, erfolgt ein Handeintrag in die Lizenz. Alle weiteren administrativen Vorgänge mit der zuständigen Behörde werden durch uns erledigt.
Eine Instrumentenflugberechtigung in dieser Klasse, kann im Rahmen der Überprüfung mit verlängert werden.
Im Falle einer Erneuerung:
- Eine im Umfang durch die Flugschule/Lehrer definierte Auffrischungsschulung.
- Bescheinigung über die Teilnahme einer Auffrischungsschulung.
- Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.
Bei einer Erneuerung müssen die notwendigen Formulare vom Examiner bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und es wird eine neue Lizenz ausgestellt. (Allerdings können momentan sogar Erneuerungen per Handeintrag verlängert werden. Verfügung der Behörde wegen COVID-19.)
Gültigkeit – 24 Monate
Berechtigt Sie zum nicht gewerblichen Führen von einmotorigen kolbenbetriebenen Flugzeugen (SEP) oder Reisemotorseglern (TMG) bis maximal 2000kg und 3 Passagieren (vorausgesetzt 10 Stunden PIC nach Scheinerhalt) ausschließlich nach Sichtflugregeln.
Da es sich bei der LAPL um eine nicht ICAO-konforme Lizenz handelt, wird diese nur innerhalb der EASA Mitgliedstaaten anerkannt.
Verlängerung bei vorliegen von 12 Stunden Flugzeit und 12 Starts- und Landungen innerhalb de Gültigkeitszeitraums vor Ablauf der Berechtigung:
- Übungsflug mit einem Fluglehrer von mindestens 1 Stunde Dauer.
Verlängerung bei nicht vorliegen der o.g. Flugerfahrung:
- Eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.
Erfolgt die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung, verlängert sich Ihre Klassenberechtigung basierend auf das in der Lizenz stehende Datum. Bei einer früheren Überprüfung wird der aktuelle Monat als Basis für die neue 2-jährige Laufzeit herangezogen. Solange die Berechtigung noch gültig ist, erfolgt ein Handeintrag in die Lizenz. Alle weiteren administrativen Vorgänge mit der zuständigen Behörde werden durch uns erledigt.
Im Falle einer Erneuerung:
- Eine im Umfang durch die Flugschule/Lehrer definierte Auffrischungsschulung.
- Bescheinigung über die Teilnahme einer Auffrischungsschulung.
- Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer
Gültigkeit -12 Monate
Innerhalb dieser Klasse muss bei Wechsel auf einen anderen Flugzeugtyp eine sogenannte Differenzschulung durchgeführt werden.
Verlängerung:
- Eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.
Erfolgt die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung, verlängert sich Ihre Klassenberechtigung basierend auf das in der Lizenz stehende Datum. Bei einer früheren Überprüfung wird der aktuelle Monat als Basis für die neue 1-jährige Laufzeit herangezogen. Solange die Berechtigung noch gültig ist, erfolgt ein Handeintrag in die Lizenz. Alle weiteren administrativen Vorgänge mit der zuständigen Behörde werden durch uns erledigt.
Eine Instrumentenflugberechtigung in dieser Klasse, kann im Rahmen der Überprüfung mit verlängert werden.
Im Falle einer Erneuerung:
- Eine im Umfang durch die Flugschule definierte Auffrischungsschulung.
- Bescheinigung über die Teilnahme einer Auffrischungsschulung.
- Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.
Bei einer Erneuerung müssen die notwendigen Formulare vom Examiner bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und es wird eine neue Lizenz ausgestellt. (Allerdings können momentan sogar Erneuerungen per Handeintrag verlängert werden. Verfügung der Behörde wegen COVID-19.)
Eine Klassenberechtigung für SEP(L) kann im Rahmen der Überprüfung mit verlängert werden, vorausgesetzt die Bedingungen in dieser Klasse (12 Std und 12 Starts und Landungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung) werden erfüllt. Eine SEP(L) IR Berechtigung kann ebenfalls mit verlängert werden.
Gültigkeit – 12 Monate
Berechtigt zum Führen nach Instrumentenflugregeln bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft in Flugzeugen der jeweiligen Klasse in der die IR Berechtigung besteht.
Verlängerung:
Sollten Sie Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung sein, muss diese in der entsprechenden Klasse verlängert werden. Dies kann in einem kombinierten Checkflug (Klassenberechtigung und Instrumentenflugberechtigung) durchgeführt werden. Der Vorteil ist, dass die Ablaufdaten dadurch einheitlich sind. Auch hier kommt die 3 Monats Regel zum tragen. Sollten Sie also Ihre Instrumentenflugberechtigung früher verlängern wollen, richtet sich das neue Ablaufdatum am Monat der frühzeitigen Überprüfung aus. Es erfolgt ein Handeintrag in die Lizenz, die erforderlichen Dokumente werden anschließend von unserem Examiner bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Erneuerung:
Eine abgelaufene Instrumentenflugberechtigung in einem Flugzeugtypen- oder Klasse muss erneuert werden, wenn das Ablaufdatum überschritten wurde. In diesem Falle muss eine Auffrischungsschulung bei einer ATO durchgeführt werden, wenn dies von der ATO als notwendig erachtet wird. Es wird ein individuelles „Refresher-Training“ für Sie erstellt, im Anschluss daran erhalten Sie ein „Course Completion Certificate“. Mit dem durchgeführten Training kann dann die Befähigungsüberprüfung mit einem Examiner durchgeführt werden. Voraussetzung ist die gültige Klassenberechtigung für das angestrebte Instrumentenflug-Rating.
Ein Handeintrag erfolgt im Fall der Erneuerung nicht. Die notwendigen Formulare müssen vom Examiner bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und es wird eine neue Lizenz ausgestellt.