PRÜFUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSFLÜGE

EINE NOT ZUR TUGEND MACHEN

Als lizensierte Piloten sind wir verpflichtet, regelmäßig Prüfungs- bzw. Übungsflüge zu absolvieren. So wird ein vorgegebenes Leistungsniveau sichergestellt und nachgewiesen.

Warum nutzen wir den Zwang zur Überprüfung nicht als Chance? Mit einer regelmäßigen, objektiven Bestandsaufnahme unserer Fähigkeiten und Fertigkeiten gewinnen wir mehr Sicherheit und Souveränität. Im Folgenden sind die verschiedenen Anforderungen zu Verlängerung und Erneuerung, abhängig von den bestehenden Voraussetzungen, aufgeführt.

Gültigkeit -24 Monate

Die Klassenberechtigung SEP(L) kann entweder als Privileg einer LAPL(A), oder auf Grundlagen einer anderen Lizenz (MPL/CPL/ATPL) vorliegen.

Verlängerung bei vorliegen von 12 Stunden Flugzeit und 12 Starts- und Landungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung:

  • Übungsflug mit einem Fluglehrer von mindestens 1 Stunde Dauer.

Verlängerung bei nicht vorliegen der o.g. Flugerfahrung:

  • Eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.

Erfolgt die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung, verlängert sich Ihre Klassenberechtigung basierend auf das in der Lizenz stehende Datum. Bei einer früheren Überprüfung wird der aktuelle Monat als Basis für die neue 2-jährige Laufzeit herangezogen. Solange die Berechtigung noch gültig ist, erfolgt ein Handeintrag in die Lizenz. Alle weiteren administrativen Vorgänge mit der zuständigen Behörde werden durch uns erledigt.

 

Eine Instrumentenflugberechtigung in dieser Klasse, kann im Rahmen der Überprüfung mit verlängert werden.

Im Falle einer Erneuerung:

  • Eine im Umfang durch die Flugschule/Lehrer definierte Auffrischungsschulung.
  • Bescheinigung über die Teilnahme einer Auffrischungsschulung.
  • Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner) von mindestens 1 Stunde Dauer.

Bei einer Erneuerung müssen die notwendigen Formulare  vom Examiner bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und es wird eine neue Lizenz ausgestellt. (Allerdings können momentan sogar Erneuerungen per Handeintrag verlängert werden. Verfügung der Behörde wegen COVID-19.)

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Stefan Marqua

Ihr Ansprechpartner: Stefan Marqua, Gründer & Inhaber [zum Profil]

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